Natürlich ist die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr auch an Gesetze und an die Feuerwehrdienstvorschriften gebunden:
Jugendordnung der Schleswig-Holsteinischen Jugendfeuerwehr
Gesetze:
Brandschutzgestz des Landes Schleswig-Holstein
Jugendschutzgesetz
Jugend Arbeit Schutzgesetz
Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein
Freistellungsverordnung des Landes Schleswig Holstein
Feuerwehrdienstvorschriften:
FWDV 1 "Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
FWDV 2 "Ausbildung in den Freiwilligen Feuerwehren"
FWDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
FWDV 7 "Atemschutz"
FWDV 8 "Tauchen"
FWDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz"
FWDV 500 "Einheiten im ABC Einsatz"